Schadstoffmobil

Schadstoffmobil: keine Ortstermine

Der erste Termin des Schadstoffmobils im Jahr 2024 erfolgt am 17. Januar von 11 bis 16 Uhr in der Kleinannahmestelle Oschersleben, Am Pappelwald 7. Daraus folgt, das es keine ortsbezogenen Termine des Schadstoffmobils gibt. Der Termin gilt für folgende Orte im Oscherslebener Land: Oschersleben, Hadmersleben, 12 Apostel, Altbrandsleben, Ampfurth, Andersleben, Beckendorf, Emmeringen, Günthersdorf, Hordorf, Hornhausen, Jakobsberg, Krottorf, Neindorf, Neubrandsleben, Peseckendorf + Neubau Schermcke, Wulferstedt.

Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderen Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Abzugeben sind die Abfälle grundsätzlich am Schadstoffmobil, welches zweimal im Jahr durch den Landkreis Börde tourt, mit Haltenpunkten in fast allen Orten. Die Annahme erfolgt kostenlos, so entstehen keine zusätzlichen Kosten. Diese Abfälle dürfen nicht über die graue Tonne oder die Wertstoffbehälter entsorgt werden! Die Übergabe der Schadstoffe erfolgt in verschlossenen und beschrifteten Behältnissen, pro Haushalt und Sammlung sind maximal 20 Kilogramm oder 30 Liter möglich. Die Schadstoffe werden direkt an das Fachpersonal übergeben, werden nie unbeaufsichtigt am Haltepunkt abgestellt und es erfolgt auch kein Umfüllen der Stoffe am Schadstoffmobil. 

Altmedikamente: Können nach Trennung von ihrer Umverpackung auch über den Restabfall (graue Tonne) entsorgt werden. Die Rücknahme durch Apotheken ist keine gesetzliche Verpflichtung. Altöl: Händler sind verpflichtet, die verkaufte Menge an Frischölen später in Form von Altöl zurückzunehmen. PU-Schaumdosen: viele Bau- und Fachmärkte nehmen die gebrauchten Bauschaumdosen kostenfrei zurück.

Angenommen werden unter anderem: Abflussreiniger, Altmedikamente, Autopflegemittel, Batterien und Akkus, Chemikalien, Desinfektionsmittel, Energiesparlampen, Entkalker, Farbreste, Fleckenentferner, Fotochemie, Frostschutzmittel, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Imprägnierung, Insektenbekämpfungsmittel, Klebstoffe, Lacke/Lasuren, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Verdünnung, Maschinenöle, Metallschutzmittel, Möbelpolitur, Nagellackentferner, PU-Schaumdosen und Thermometer mit Quecksilber

Dazu gehören nicht: Altreifen, Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises (entgeltpflichtig) oder beim Fachhändler, Autobatterien, Abgabe beim Fachhandel eingetrocknete Farbreste (ohne Lösungsmittel) Graue TonneFeuerlöscher, Abgabe beim Fachhandel, Infektiöse Abfälle, Graue Tonne, Kanülen, verpackt in stichfesten Behältnissen, Graue Tonne, Feuerwerkskörper, über die Entsorgung informiert die Abfallberatung.

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